So können Sie Eintrittskarten erwerben:
1. Online über unseren online-ticketshop
Seit 11.08.2023 arbeiten wir mit der München Ticket GmbH als Online-Ticketvertriebs-Organisation.
Die Tickets für alle unsere Veranstaltungen erhalten Sie im Vorverkauf hier ...!
2. Abendkasse
vor den jeweiligen Veranstaltungen - jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn
An der Abendkasse sind in aller Regel nur noch einzelne Restkarten erhältlich. Am günstigsten ist die Bestellung in unserem Online-Ticketshop, denn hier sehen Sie sofort, ob und in welcher Kategorie noch Karten zur Verfügung stehen.
An der Abendkasse ist Barzahlung oder Zahlung per Karte möglich.
Ermäßigungen:
Den Inhabern der bayerischen Ehrenamtskarte, Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50%, Schülern und Studenten wird eine Ermäßigung von 4.- EURO je Eintrittskarte gewährt. Die Ermäßigung wird nur bei persönlicher Anwesenheit vor der jeweiligen Veranstaltung an der Abendkasse gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte und des entsprechenden Ausweises zurückerstattet. Ein Vorabzug beim Kauf der Eintrittskarte ist nicht möglich!
3. Ticketabo
Das erste KuPu-ABO läuft und das zweite (Frühjahr 2025) ist bereits verfügbar und startet mit der ersten ABO-Veranstaltung am 1. Februar 2025 (Bruno Jonas).
Das Frühjahrs-ABO 2025 bietet 4 Veranstaltungen zu einem Gesamtpreis von 102€.
Die generelle Idee hinter dem Abo ist, dass dieses zuallererst in den Verkauf geht - Abokunden haben also die erste, freie Platzwahl. Mit dem Abo kaufen Sie ein Ticket für alle Veranstaltungen der Spielzeit und haben bei allen Veranstaltungen den selben Sitzplatz. Als Zuckerl obendrauf ist das ganze auch noch vergünstigt im Vergleich zu den Einzelpreisen der inkludierten Veranstaltungen.
Ist das ein Angebot?
Die Eintrittspreise sind nach Kategorien gestaffelt.
Die Plätze sind nummeriert. Wir ersparen Ihnen dadurch die bei sogenannter „freier Platzwahl" üblichen, langen und nervigen „Vorsitzzeiten“.
Es ist möglich, aus dem Bestuhlungsplan bestimmte Plätze selbst auszuwählen.
Bitte beachten Sie, dass gemäß der Entscheidung des Amtsgerichtes München vom 02.12.2005, Aktenzeichen: 182 C 26144/05, wenn der Verkäufer Leistungen im Bereich Freizeitgestaltung -wie hier die Lieferung von Eintrittskarten für einen bestimmten Zeitpunkt- erbringt, ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nicht besteht. Im Übrigen fällt auch die Vermittlung von Tickets für Veranstaltungen unter die Ausnahmeregelungen des § 312 b BGB.
Daher können Eintrittskarten leider grundsätzlich nicht zurückgenommen werden und eine Erstattung des Kaufpreises ist nicht möglich.