Sie wollen sich über aktuelle Projekte der Ortsentwicklung in der Gemeinde Putzbrunn auf dem Laufenden halten oder Sie suchen Informationen zu baurechtlichen Themen? Dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig. Hier finden Sie allgemeine Informationen aus der Bauverwaltung der Gemeinde Putzbrunn. Diese umfassen insbesondere die Sachgebiete Grundstücksverkehr, Bauleitplanung und Bauordnungsrecht.
Kontakt zum Bauamt in der Gemeinde Putzbrunn:
E-Mail: bauamt@putzbrunn.de
Tel. 089 46262 - 0
Wann ist die nächste Bauausschusssitzung?
Alle Termine finden Sie unter www.putzbrunn.de – Rathaus & Service – Gemeinderat & Ausschüsse – Bürgerinformationen öffnen – Sitzungskalender. (https://putzbrunn.ratsinfomanagement.net/termine)
Wann und wie kann ich mich über die Beschlüsse des Bauausschusses informieren?
Die Beschlüsse können Sie im Sitzungskalender (https://putzbrunn.ratsinfomanagement.net/termine) unter jeder beliebigen Sitzung finden.
Bauleitplanung allgemein
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten. Es bedarf zuerst eines Flächennutzungsplanes, der auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet wird. Hier wird für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dargestellt. Aus diesem Flächennutzungsplan entwickeln sich die Bebauungspläne, die verbindliche Bauleitpläne darstellen. Ein Bebauungsplan, der nur für einen Teil des Gemeindegebiets gilt, enthält konkrete Festsetzungen, die bei der Bauantragstellung beachtet werden müssen.
Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne können Sie im Internet unter https://www.putzbrunn.de/bebauungsplaene-rechtsverbindlich oder https://www.vianovis.net/putzbrunn/
Gibt es für mein Grundstück einen Bebauungsplan?
Alle Bebauungspläne der Gemeinde Putzbrunn können Sie in der Bauverwaltung oder auf unserer Webseite unter https://www.putzbrunn.de/bebauungsplaene-rechtsverbindlich oder unter https://www.vianovis.net/putzbrunn/ einsehen.
Gibt es eine Ortsgestaltungssatzung?
Die Gemeinde Putzbrunn hat keine Ortsgestaltungssatzung. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an bauamt@putzbrunn.de wenden.
Bauordnungsrecht allgemein
Das Bauordnungsrecht legt den rechtlichen Rahmen für die Vorgaben innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens fest. Es bestimmt die zu prüfenden Maßnahmen, die eingehalten werden müssen, um vom Bau ausgehende Gefahren für die Öffentlichkeit zu vermeiden.
Kann ich Akteneinsicht in alte Baugenehmigungsunterlagen haben?
Das Akteneinsichtsrecht in die Bauakten kann nur den Grundstückseigentümern gewährt werden. Die Akteneinsicht ist schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Die Akteneinsicht für NICHT-Grundstückseigentümern ist ebenfalls mit entsprechender Vollmacht der Grundstückseigentümer möglich.
Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig.
Welche Genehmigungsverfahren gibt es?
Bauvoranfrage:
Eine Bauvoranfrage kann kostenfrei bei der Gemeinde Putzbrunn gestellt werden, um eine unverbindliche Aussage zur Genehmigungsfähigkeit vom örtlichen Bauausschuss zu erfahren.
Vorbescheid:
Der Vorbescheid ist formgebunden und wird neben dem Bauausschuss an das Landratsamt München weitergeleitet, um das Baurecht kostenpflichtig verbescheiden zu lassen.
Isolierte Befreiung:
Sie können eine isolierte Befreiung bei der Gemeinde Putzbrunn beantragen, wenn ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO durch eine Festsetzung im Bebauungsplan oder einer Satzung eingeschränkt ist und Sie eine Abweichung planen.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren:
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist gem. Art. 59 BayBO ein regulärer Bauantrag, der von der zuständigen Gemeinde (Gemeinde Putzbrunn) sowie von der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt München) geprüft wird. Nach dem Verfahren wird die Genehmigung oder die Ablehnung mit einem kostenpflichtigen Bescheid mitgeteilt.
Genehmigungsfreistellungsverfahren:
Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren kann beantragt werden (meist bei mittleren bis kleineren Bauvorhaben), wenn die Eingabeplanung eines nicht verfahrensfreien Bauvorhabens den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes entspricht. In ungeplanten Gebieten sowie Gebieten ohne Bebauungsplänen ist ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich. Der Vorteil ist bei diesem Verfahren, dass i. d. R. keine Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt München) erforderlich ist.
Wo beantrage ich mein Bauvorhaben?
Sie können unter folgendem Link Ihr Bauvorhaben online einreichen:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/93442507417/onlineverfahren
Welche Satzungen muss ich im Gemeindegebiet beachten?
Im Gemeindegebiet von Putzbrunn gelten folgende Satzungen:
Abstandsflächensatzung:
Die Abstandsflächensatzung regelt die Abstände bei einem Bauvorhaben zu Nachbargrundstücken.
https://www.putzbrunn.de/abstandsflaechensatzung
Stellplatzsatzung:
Die Stellplatzsatzung regelt wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei einem Bauvorhaben nachgewiesen werden müssen.
https://www.putzbrunn.de/stellplatzsatzung
Kinderspielplatzsatzung:
Die Kinderspielplatzsatzung regelt die Nachweismöglichkeiten von notwendigen Kinderspielplätzen.
Grundstücksverkehr allgemein
Zum Grundstücksverkehr gehören alle Vorgänge, welche im Zusammenhang mit Übertragungen eines Grundstücks, Grundstücksteilen sowie grundstücksgleichen Rechten stehen (z.B.: Verkauf/Ankauf von Grundstücken; Eintragung/Löschungen von Dienstbarkeiten/Reallasten im Grundbuch; Erteilen von Negativzeugnissen bzgl. Vorkaufsrechten).
Des Weiteren zählen auch Vorgänge zu Änderungen in Bezug auf die Grundstücke (z.B. Beteiligung bei Vermessungen und Grundstücksteilungen) zum Bereich Grundstücksverkehr.
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Bodenrichtwerte werden von Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten in der Regel alle zwei Jahre ermittelt. Nach der Übermittlung der Bodenwertliste werden diese einen Monat lang in der Gemeinde Putzbrunn zur Einsichtnahme veröffentlicht. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme wird ortsüblich bekanntgemacht.
Außerhalb dieser Frist kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt München Auskunft über die Richtwerte verlangt werden. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Tel. 089/6221-2564 und 6221-2565, poststelle@lra-m.bayern.de
Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?
Soweit Sie aufgrund eines berechtigten Interesses zur Einsicht in das Grundbuch bzw. in die Grundakte berechtigt sind, können Sie vom Grundbuchamt (Amtsgericht München) die Erteilung einer Abschrift aus dem Grundbuch beantragen.
Die Einsicht in das Grundbuch ist ausschließlich über das Amtsgericht München, Grundbuchamt, möglich.
Wo erhalte ich eine Teilungserklärung?
Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden ist. (§ 8 WEG)
Die Teilungserklärung erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Hausverwaltung oder können diese beim Grundbuchamt München anfordern.
Wo erhalte ich eine Flurkarte?
Flurkarten werden von den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung geführt.
Sofern Sie eine Flurkarte benötigen, wenden Sie sich an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München. www.adbv-muenchen.de.
Kann ich ein Grundstück von der Gemeinde Putzbrunn erwerben?
Sobald die Gemeinde Putzbrunn ein Grundstück zum Verkauf anbietet, wird dies über unsere Homepage https://www.putzbrunn.de/bekanntmachungen, die Bekanntmachungstafeln im Gemeindegebiet sowie durch einen Beitrag in unserer Gemeindezeitung „Unser Putzbrunn“ https://www.putzbrunn.de/unser-putzbrunn veröffentlicht.
Wann gibt es ein Einheimischen Programm?
Für die Durchführung eines Einheimischen-Programms bedarf es verfügbare, geeignete Objekte sowie eines entsprechenden Beschlusses des Gemeinderats. Wird ein Einheimischen-Programm durchgeführt, wird dies über unsere Homepage https://www.putzbrunn.de/bekanntmachungen, die Bekanntmachungstafeln im Gemeindegebiet sowie durch einen Beitrag in unserer Gemeindezeitung „Unser Putzbrunn“ https://www.putzbrunn.de/unser-putzbrunn veröffentlicht.
Wo erhalte ich einen Katasterauszug/amtlichen Lageplan zur Bauvorlage?
Zu den erforderlichen Bauvorlagen für einen Bauantrag zählt auch ein Auszug aus der Flurkarte. Dieser ist beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung oder bei der Gemeinde Putzbrunn selbst anzufordern.
Die Ausfertigung sowie Übermittlung des Katasterauszugs ist kostenpflichtig.
Die Gebühr für die Ausfertigung des Katasterauszugs zur Bauvorlage richtet sich nach der BayGebOVerm.